AGB - Hunde Rollwagen 2

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

AGB

Diverses

Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierisch-Anders, Inh. Sonja Tschudin und deren Kunden.
Tierisch-Anders vermietet und verkauft Hilfsmittel für Tiere mit Behinderungen. Zudem bietet Tierisch-Anders professionelle Beratung im Umgang mit dem Tier und den verfügbaren Hilfsmitteln.

Miete und Verkauf eines Hunde-Rollwagens
Tierisch-Anders vermietet und verkauft Hunde-Rollwagen der Marke „Walkin' Wheels". Zusätzlich können je nach Sortiment auch andere Hilfsmittel für behinderte Tiere zur Verfügung gestellt werden.

Die Hunde-Rollwagen werden von Tierisch-Anders gegen eine monatliche Mietgebühr zur vorübergehenden Benützung zur Verfügung gestellt.

Die Grösse der Rollwagen werden aufgrund der angegebenen Massangaben des Tierhalters sorgfältig ausgewählt und zerlegt geliefert. Der Zusammenbau der Einzelteile und die Anpassung an das Tier erfolgt in der Regel durch den Tierhalter selbst.
Der Tierhalter hat jedoch die Möglichkeit, nach Terminabsprache den Zusammenbau und die Einstellung an sein Tier durch Tierisch-Anders vornehmen zu lassen.

Nachweislich fehlerhafte Teile werden von Tierisch-Anders kostenfrei ersetzt. Gehen hingegen Teile des Rollwagens während des Gebrauchs kaputt (durch unsachgemässe Behandlung oder übermässige Beanspruchung), werden diese separat in Rechnung gestellt.

Die Rollwagen bleiben während der Vermietung im Besitz von Tierisch-Anders.
Sollte bei längerer Mietdauer der offerierte Kaufpreis durch die Mietbeiträge des Tierhalters erreicht werden, so kann der Besitz des Rollwagens an den Tierhalter übergehen.
Darüber wird der Tierhalter rechtzeitig von Tierisch-Anders informiert. Nach Abschluss aller Zahlungen erhält der Tierhalter eine Kaufbestätigung.

Der Mietbetrag wird monatlich fällig. Mit der ersten Mietrechnung wird auch die Versandgebühr in Rechnung gestellt.
Weitere allfällige Paketsendungen werden jeweils mit dem nächstfolgenden Mietbetrag in Rechnung gestellt
.
Die meisten Preise sowie die Mietkosten für einen Hunde-Rollwagen finden Sie auf der Homepage.

Der Rechnungsversand erfolgt jeweils Anfang-/Mitte Monat per Mail. Papierrechnungen mit Einzahlungsscheinen werden nur auf Wunsch verschickt. Bei regelmässigen Mietzahlungen durch einen Dauerauftrag wird auf eine monatliche Rechnungen verzichtet.
Bei Einzahlungen am Postschalter werden die Postgebühren am Ende der Mietdauer in Rechnung gestellt.

Der Gebrauch eines Hunde-Rollwagens geschieht auf eigene Gefahr. Wenn der Hund im Rollwagen ist, muss er immer unter Aufsicht sein.
Jegliche Verantwortung für Schäden oder Unfälle wird von Tierisch-Anders abgelehnt (siehe unter Haftung).


Rückgabe des Hunde-Rollwagens
Es besteht keine Kündigungsfrist. Der Rollwagen kann jederzeit zurückgegeben werden.
Die Mietvereinbarung erlischt mit Rückgabe des Rollwagens.
Jegliche Art von ausstehenden Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt, wie Mietbeträge oder Warenverkäufe werden damit sofort fällig.
Zu viel bezahlte Mietbeträge werden in berechtigten Fällen zurückbezahlt.

Sofern nichts anders vereinbart wird, muss der Rollwagens in vollständigem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden.
Defekte Ware wird in Rechnung gestellt.


Zahlungsbedingungen
Die Miete wird monatlich fällig. Nach Absprache können auch mehrere Monate im voraus bezahlt werden.
Je nach Mietbeginn wird der vergangene oder der aktuelle Monat in Rechnung gestellt.

Tierisch-Anders behält sich vor, zusätzlichen administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Dazu zählen beispielsweise wiederholt gewünschte, zusätzliche Zahlungsaufstellungen.

Einzahlungen via E-Banking oder Aufgabe eines Dauerauftrages reduzieren den Aufwand. Zudem reduziert es Kosten, da Einzahlungen am Postschalter Spesen verursachen, die dem Tierhalter am Ende in Rechnung gestellt werden.


Zahlungsverzug
Nach einer nicht bezahlten Rechnung erfolgt eine weitere Zahlungsaufforderung per E-Mail.
Danach erfolgt eine Zahlungserinnerungen per Post.
Falls dann noch immer keine Zahlung eintrifft, wird eine eingeschriebene Mahnung (+ Fr. 20.-- Mahngebühr) verschickt.
Falls dann immer noch keine Zahlung eintrifft, wird die Betreibung eingeleitet. Sämtliche ausstehende Zahlungen sowie in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden weiter verrechnet.


Haftung
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden in voller Höhe, die an Personen, Gegenständen und anderen Tieren durch ihn, das Tier oder der Gehhilfe verursacht werden. Der Tierhalter resp. sein Vertreter hat sowohl für seine Person als auch für sein Tier die alleinige Haftung.


Datenschutz
Tierisch-Anders erhebt nur Informationen, die für die angebotene Dienstleistung benötigt werden. Diese Informationen werden nicht ohne Ihr Einverständnis weitergegeben (ausser wenn es aus gesetzlichen Gründen notwendig sein würde). Alle Daten können auf Wunsch eingesehen werden.
Weitere Infos unter dem Link "Datenschutzgesetz".

 
 
kostenloser Unofficial WsX5 Counter!
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü