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Allg. Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierisch-
Tierisch-
Miete und Verkauf eines Hunde-
Die Hunde-
Die Grösse der Rollwagen werden aufgrund der angegebenen Massangaben des Tierhalters sorgfältig ausgewählt und zerlegt geliefert. Der Zusammenbau der Einzelteile und die Anpassung an das Tier erfolgt in der Regel durch den Tierhalter selbst.
Der Tierhalter hat jedoch die Möglichkeit, nach Terminabsprache den Zusammenbau und die Einstellung an sein Tier durch Tierisch-
Nachweislich fehlerhafte Teile werden von Tierisch-
Die Rollwagen bleiben während der Vermietung im Besitz von Tierisch-
Sollte bei längerer Mietdauer der offerierte Kaufpreis durch die Mietbeiträge des Tierhalters erreicht werden, so kann der Besitz des Rollwagens an den Tierhalter übergehen.
Darüber wird der Tierhalter rechtzeitig von Tierisch-
Der Mietbetrag wird monatlich fällig. Mit der ersten Mietrechnung wird auch die Versandgebühr in Rechnung gestellt.
Weitere allfällige Paketsendungen werden jeweils mit dem nächstfolgenden Mietbetrag in Rechnung gestellt
Die meisten Preise sowie die Mietkosten für einen Hunde-
Der Rechnungsversand erfolgt jeweils Anfang-
Bei Einzahlungen am Postschalter werden die Postgebühren am Ende der Mietdauer in Rechnung gestellt.
Der Gebrauch eines Hunde-
Rückgabe des Hunde-
Die Mietvereinbarung erlischt mit Rückgabe des Rollwagens.
Jegliche Art von ausstehenden Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt, wie Mietbeträge oder Warenverkäufe werden damit sofort fällig.
Zu viel bezahlte Mietbeträge werden in berechtigten Fällen zurückbezahlt.
Sofern nichts anders vereinbart wird, muss der Rollwagens in vollständigem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden.
Defekte Ware wird in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Die Miete wird monatlich fällig. Nach Absprache können auch mehrere Monate im voraus bezahlt werden.
Je nach Mietbeginn wird der vergangene oder der aktuelle Monat in Rechnung gestellt.
Tierisch-
Dazu zählen beispielsweise wiederholt gewünschte, zusätzliche Zahlungsaufstellungen.
Einzahlungen via E-
Zahlungsverzug
Nach einer nicht bezahlten Rechnung erfolgt eine weitere Zahlungsaufforderung per E-
Danach erfolgt eine Zahlungserinnerungen per Post.
Falls dann noch immer keine Zahlung eintrifft, wird eine eingeschriebene Mahnung (+ Fr. 20.-
Falls dann immer noch keine Zahlung eintrifft, wird die Betreibung eingeleitet. Sämtliche ausstehende Zahlungen sowie in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden weiter verrechnet.
Haftung
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden in voller Höhe, die an Personen, Gegenständen und anderen Tieren durch ihn, das Tier oder der Gehhilfe verursacht werden. Der Tierhalter resp. sein Vertreter hat sowohl für seine Person als auch für sein Tier die alleinige Haftung.
Datenschutz
Tierisch-
Weitere Infos unter dem Link "Datenschutzgesetz".